Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf des Ökostromgesetzes 2012 | UMA | Umwelt Management Austria
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Umwelt Management Austriahat gemeinsam mit dem Forum Wissenschaft & Umwelt  (Federführung, Projektleitung) und dem Institut für Industrielle Ökologie im Dezember 2010 die Studie Zukunftsfähige Energieversorgung für Österreich (ZEFÖ) abgeschlossen.

Untersucht wurde die Frage, inwieweit und unter welchen technischen Rahmenbedingungen es möglich ist, Österreich langfristig ausschließlich mit erneuerbaren (heimischen) Energieträgern zu versorgen.

Das Ergebnis: Ja, dies ist möglich. Allerdings muss der seit Jahrzehnten kontinuierlich steigende Energiebedarf deutlich gesenkt werden, um mit Erneuerbaren das Auslangen zu finden. Es ist daher eine weitreichende Energiewende notwendig, die mit enormen Anstrengungen aller – von der Schaffung politischer Rahmenbedingungen und Akzeptanz bis zum Verbraucherverhalten – einhergeht.

Eine Sonderrolle kommt dabei der elektrischen Energie zu. Sie ist von besonders hoher Qualität, vielfältig und sehr effizient einsetzbar. Das zeigt sich z.B. bei Motoren (mobile und Standmotoren). Um diese Effizienz und die hohen Wirkungsgrade in großer Anwendungsbreite nutzen zu können, müsste auch bei sinkendem Energieverbrauch der Stromverbrauch sogar leicht ansteigen.

Umso größer ist die Herausforderung, die dafür erforderlichen erneuerbaren Energieträger auf ökologisch und sozial verträgliche Weise bei minimalen Verlusten zu erschließen. Dem Ökostromgesetz kommt daher eine besonders wichtige Rolle auf dem Weg zu einem zukunftsfähigen Energiesystem zu.

Kernziel:

Soll langfristig die „erneuerbare Stromproduktion“ gelingen, muss es Kernziel der Ökostromgesetzgebung sein, die ökologisch und sozial verträgliche Produktion elektrischer Energie aus erneuerbaren Energieträgern wirkungsvoll und rasch zu steigern!

 

Die finanziellen und rechtlichen Rahmenbedingungen müssen daher
  • für Investoren und Betreiber langfristig absehbar sein
  • die Konkurrenzfähigkeit am Markt sichern (sowohl Gefährdung in der wirtschaftlichen Existenz der Betreiber wie andererseits Windfallprofits sind zu vermeiden)
  •  Planungssicherheit geben

IST-Situation:

Diverse Novellierungen des österreichischen Ökostromgesetzes haben zu einem „stop and go and stop“ – Mechanismus geführt, der keineswegs geeignet ist, in eine erneuerbare Energiezukunft zu führen. Zahlreiche Detailbestimmungen sind für diese kritische Situation verantwortlich und damit für eine langfristig wünschenswerte Entwicklung kontraproduktiv.
In der aktuellen Novelle zum Ökostromgesetz finden sich gravierende Mängel:

  • Die Ziele aus 2008 wurden nicht den aktuellen Zielen für 2020 angepasst.
  • Es fehlt die Planungs- und Investitionssicherheit (unbestimmte Degression der Tarife, unbestimmte Laufzeiten, first-come first-serve Prinzip, diverse Deckelungen).
  • Es gibt weiterhin keine Abnahmegarantie und Abnahmepflicht für Ökostrom.
  • Die im Jahr 2010 angekündigte Aufhebung des „Photovoltaik-Deckels“ wurde nicht in die Novelle integriert.
  • Der Abbau des „Rückstaus“ an angereichten Projekten soll von den Interessenten zu wesentlich schlechteren Bedingungen akzeptiert werden.
  • Die Last der Finanzierung der Ökostromförderung soll weiterhin hauptsächlich den Haushalten auferlegt werden.
  • Es gibt Ausnahmebestimmungen für große Energieverbraucher.
  • Weiterhin werden auch fossile Anlagen unter dem Titel Ökostrom gefördert.
  • Anreize für die Effizienzsteigerung und Modernisierung bestehender Anlagen und ökologische Verbesserungen (insbesondere bei der Kleinwasserkraft) fehlen nach wie vor.

Forderungen:

Angesichts der Mängel des Ökostromgesetzes und der bisherigen stop and go Vorgangsweise schlägt das Forum Wissenschaft & Umwelt vor, eine gänzliche Neuformulierung der Regelungen für Ökostrom vorzunehmen, die den genannten Zielen gerecht wird.
Jedenfalls sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • langfristig absehbare, verlässliche und stabile Rahmenbedingungen
  • dem entsprechende Gültigkeitsdauer einschlägiger Abschnitte des Gesetzes
  • Abbau einschränkender Rahmenbedingungen wie Deckelungen
  • Abnahmepflicht und Abnahmegarantie
  • garantierte kostendeckende Vergütung über Einspeisetarife – an Marktpreisen orientiert
  • Abarbeitung des Projekt-Rückstaus zu fairen Bedingungen für die Betreiber bzw. Investoren
  • keine Förderung fossiler Energieträger als Ökostrom
  • Anhebung von Tariflaufzeiten
  • einheitliche und attraktive Förderung für Photovoltaik (eine Anlaufstelle für alle Anlagengrößen bundesweit)
  • Koppelung der Ökostromförderung an ökologische Kriterien, z.B.:
    • Vorrang für Modernisierung und Effizienzsteigerung samt ökologischer     Verbesserung bestehender Kraftwerke bei der Wasserkraft
    • Nutzung von Biomasse möglichst im Rahmen von Bioraffineriekonzepten     (Konzentration auf dezentrale Anlagen)
  • Orientierung des Gesetzes vorrangig an langfristigen Zielen betreffend eine zukunftsfähige Energieversorgung für Österreich