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Untersagung der 3. Piste des Flughafens Wien ist Anstoß zur Schaffung zukunftsfähiger ökonomischer Strukturen und Arbeitsplätze

Umwelt Management Austria hat als Mitglied des Klimaforschungsnetzwerk Österreich (Climate Change Centre Austria, CCCA) neben zahlreichen weiteren Institutionen des Netzwerks die nachfolgende Stellungnahme vom 17. Februar 2017 zum oben genannten Inhalt unterstützt. Die Stellungnahme mit der kompletten Liste der unterstützenden Personen bzw. Einrichtungen steht zum Download zur Verfügung.

Stellungnahme, 17. Februar 2017
Klimaschutz und Wirtschaftsstandort
Untersagung der 3. Piste des Flughafens Wien ist Anstoß zur Schaffung zukunftsfähiger ökonomischer Strukturen und Arbeitsplätze

Das kürzlich ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur 3. Piste am Flughafen Wien setzt ein deutliches Signal, Klimaschutz künftig in der Großprojektplanung integrativ zu berücksichtigen und klare gesetzliche Rahmenbedingungen im Einklang mit den Pariser Klimazielen zu schaffen. Der in manchen Stellungnahmen zum Urteil vermeinte Widerspruch zwischen Klimaschutz und Arbeitsplätzen besteht nur für kurzfristig gedachte Wertschöpfung, denn eine zukunftsfähige Wirtschafts- und Lebensweise orientiert sich auch klar am Klimaschutz. Somit hilft uns dieses Urteil, Fehlinvestitionen zu vermeiden und die Chancen zur Schaffung dauerhaft tragfähiger Wirtschaftsstrukturen zu ergreifen, zu denen sich Österreich in seiner Verfassung bekennt. Und dieser Weg führt uns zu einer nachhaltigen Sicherung des Wirtschaftsstandortes.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum „Stopp der dritten Piste des Flughafens Wien“ hat große mediale Wellen geschlagen: Gestützt auf das Luftfahrtgesetz, hat das Gericht den seit Langem heftig umstrittenen Ausbau des Flughafens untersagt (BVwG 02.02.2017, W109 2000179-1/291E). Ausschlaggebend für die Entscheidung waren die mit dem Projekt verknüpften Treibhausgasemissionen: Durch Bau und Betrieb der dritten Piste würde es zu einer Zunahme der Gesamtemissionen Österreichs von rund zwei Prozent kommen. Dies würde die Einhaltung der nationalen und internationalen Verpflichtungen Österreichs zur notwendigen Reduktion von Treibhausgasemissionen gefährden.

Es scheint für viele überraschend, dass – wie im vorliegenden Fall – Vorgaben des Klimaschutzrechts auch zur Bestimmung des öffentlichen Interesses an einem Projekt in der Genehmigungsphase heranzuziehen sind und das offensichtliche Nichterreichen von Klimaschutzzielen auch zur Untersagung eines konkreten Vorhabens führen kann. Dabei ist dem Gericht qualitätsvolle juristische Arbeit zu attestieren und die Signalwirkung des Urteils für den Klimaschutz zu betonen. Aus juristischer Sicht besonders bedeutsam ist, dass mit dieser Entscheidung die Wichtigkeit unterstrichen wurde, die dem Klimaschutz als Teil des umfassenden Umweltschutzes zukommt, wie er in der österreichischen Verfassung und der Europäischen Grundrechtecharta verankert ist.

Anzuerkennen ist aber auch das Dilemma, das in der Interessenabwägung zwischen sehr konkreten, projektspezifischen Auswirkungen, wie unmittelbarer Arbeitsplatzschaffung auf der einen Seite und breiten, öffentlichen Interessen am Klimaschutz und an der Vermeidung der Schäden und Folgen des Klimawandels auf der anderen Seite besteht. Dieses Dilemma erlaubt keine einfache Lösung. Zum Klimaschutz hat sich Österreich jüngst durch die Ratifizierung des Pariser Abkommens im November 2016 verpflichtet, mit dem Ziel, zur Beschränkung der Erderwärmung global unter zwei Grad angemessen beizutragen.

Die getroffene Entscheidung ist daher ein wichtiges Signal, dass bei solchen Projekten in Hinkunft in einer integrativen Planung Klimaschutz von vornherein zu berücksichtigen ist. Im vorliegenden Fall etwa in einem Gesamtverkehrsrahmen, in dem die Option der Kurz- und Mittelstreckenanbindung statt mit dem Flugzeug durch die Bahn zu prüfen bzw. zu gewährleisten ist.

Zu beachten ist auch, dass die Entscheidung kein österreichisches Spezifikum darstellt. Klimaschutz bzw. Klimaschäden sind auch international gesehen längst Sache der Gerichte geworden. Sogenannte Klimaklagen, etwa in den Niederlanden, USA oder auch der Schweiz, mehren sich in jüngster Zeit und werden wegen Zunahme der Klimaschäden weiter anwachsen.

Will Österreich seine international übernommenen Klimaschutz-Verpflichtungen erfüllen, so ist dieses Urteil ein klarer Anstoß, weitere Klimaschäden verringern zu helfen: einerseits durch Mitwirkung als aktiver und fair mittragender Partner bei der Umsetzung des Pariser Abkommens auf EU-Ebene und andererseits durch eine rasche Neugestaltung des österreichischen Klimaschutzgesetzes, kompatibel mit den Pariser Klimazielen und mit entsprechendem Zeithorizont bis 2030 bzw. 2050. Damit setzt der Gesetzgeber den notwendigen langfristigen Rahmen, in dem sich eine prosperierende Wirtschaft und neue Arbeitsplätze entfalten können. Wenn das jüngste Urteil diese tragfähigen Einsichten fördert,
hat es einen besonders positiven Dienst für Österreich geleistet.

Karl Steininger Eva Schulev-Steindl Gottfried Kirchengast
Klimaökonom Umweltjuristin Klimaphysiker
Leitung AG KlimaSchutzRecht

Das Klimaforschungsnetzwerk Österreich (Climate Change Centre Austria, CCCA) vereint  27 Universitäten und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen der Klimaforschung in Österreich www.ccca.ac.at. Es ist u.a. die tragende Institution des „Österreichischen Sachstandsberichts Klimawandel“ (siehe www.apcc.ac.at) und des österreichischen Klimatags (www.ccca.ac.at/de/ccca-aktivitaeten/).

Die AG KlimaSchutzRecht ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe des
Klimaforschungsnetzwerks CCCA und der Kommission Klima und Luftqualität der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW), deren Mitglieder mit Klima und Umwelt befasste Experten und Expertinnen aus unterschiedlichen Disziplinen der Rechts-, Natur-, Sozial- und Geisteswissenschaften sind. Ihre übergeordnete Forschungsfrage lautet:
„Wie können Legislative und Jurisdiktion in Österreich und der EU durch angemessene Gesetzgebung und Rechtsprechung ihren essenziell nötigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel in Zukunft besser leisten?“